Der Sportbootführerschein Binnen erlaubt das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern wie Seen und Flüssen. Der Sportbootführerschein See dagegen gestattet das Fahren auf Seegewässern. Beide Bootsführerscheine werden getrennt oder gemeinsam voneinander erworben. Die neue Sportbootführerscheinverordnung aus dem Jahre 2017 führt die beiden getrennten Rechtsgrundlagen zusammen, ändert aber materiell wenig. Auch die Führerscheine werden in einem einzigen Führerschein zusammengefasst, auf dem jedoch der Geltungsbereich Binnen und/oder See vermerkt wird. Für beide Führerscheine ist mit etwa 250 Euro bis 300 Euro mit den Gebühren eingerechnet zu rechnen.

Inhaltsverzeichnis

Der Sportbootführerschein Binnen

Der Sportbootführerschein Binnen (SBF) berechtigt zum Führen von Sportbooten auf den Flüssen und Seen. Erlaubt ist die Führung von Booten bis zu 20 Metern Länge, wobei ohne Ruder und Bugspiel gemessen wird. Auf dem Rhein ist das Maß auf 15 Meter begrenzt.

Grundlagen für den SBF Binnen

Sportboote sind Wasserfahrzeuge, die für Sport- oder Erholungszwecke verwendet und nicht gewerblich eingesetzt werden. Nicht befahren werden darf damit der Hamburger Hafen. Das Führen von Sportbooten mit weniger als 15 PS (5 PS auf dem Rhein) bedarf keiner Erlaubnis. Der Führerschein wird für die Antriebsarten Segel und Motor gemeinsam erteilt. Für das Segeln wird der SBFBinnen nur auf bestimmten Wasserstraßen verlangt:

  • Havel-Oder-Wasserstraße,
  • Untere-Havel-Wasserstraße,
  • Spree-Oder-Wasserstraße
  • Landesrechtlich verlangte SBF für Berlin ab 6 Quadratmeter Segelfläche
  • Landesrechtlich verlangte SBF für den Bodensee ab 12 Quadratmeter Segelfläche

Kein SBF wird für das Führen von Segel-Surfbrettern verlangt. Gemeinden haben ds Recht, SBF für Segelboote zu verlangen. Auch Bootsverleiher verlangen meist die Vorlage eines SBF. Die bis 1997 geltende Beschränkung auf 15 Tonnen Wasserverdrängung wurde aufgehoben.

Bedingungen für den SBF Binnen

Wer einen SBF erwerben will, muss für Segelboote 14 Jahre und für Segelboote mit Motor oder Motorboote 16 Jahre alt sein. Durch ärztliches Gutachten muss die gesundheitliche Tauglichkeit hinsichtlich Hör- und Sehvermögen, körperliche und geistige Eignung vorgelegt werden. Für die Prüfung der Zuverlässigkeit muss ein Kfz-Führerschein oder ein Führungszeugnis vorgelegt werden. Minderjährige müssen eine Zustimmungserklärung eines Erziehungsberechtigten vorlegen. Für den Führerschein wird ein Lichtbild benötigt.

Inhalte der theoretischen Prüfung SBF BInnen

In der Prüfung gibt es Basisfragen um Schifffahrtsrecht, zur Wetterkunde und zur Beherrschung der Seemannschaft, also des praktischen Umgangs mit dem Boot. Diese Fragen sind beim Binnenführerschein und dem Seeführerschein gleich. Darüber hinaus werden Fragen zum Bereich Binnen und zum Segeln gestellt. Es kann das Sportbootführen nur unter Motor, nur durch Segeln oder mit beiden Techniken absolviert werden. Ist der Motorführerschein schon vorhanden, kann der Segelführerschein durch eine vereinfachte Zusatzprüfung erworben werden.

Inhalte der praktischen Prüfung SBF Binnen

In der praktischen Prüfung werden Manöver geprüft, die zum Führen des Bootes erforderlich sind. Dazu gehören Ab- und Anlegen am Steg und an Bojen, Wende, Halse, Fahren verschiedener Kurse zum Wind, seemännische Knoten und weitere Manöver. Wer bereits den SBF See besitzt, muss keine Prüfung mehr im Bereich Motorantrieb machen.

Der Sportbootführerschein See

Grundlagen für den SBF See

Der Sportbootführerschein See (SBF) berechtigt zum Führen von Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen. Dies ist die Drei-Meilen-Zone an der Küste und sind die Seeschifffahrtsstraßen innerhalb der Zwölf-Meilen-Zone. Hier werden Regeln und Einzelheiten nur genannt, insoweit sie vom SBF Binnen abweichen. Beim SBF See gibt es keine Längenbegrenzungen für die Boote. Der SBF See ist für Boote mit mehr als 15 PS Leistung vorgeschrieben. Für die internationale Gültigkeit enthält der SBF See ein internationales Zertifikat gemäß Resolution Nr. 40 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen.

Bedingungen für den SBF See

Wer den SBF See erwerben möchte, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Im Übrigen gelten die Bedingungen des SBF Binnen.

Inhalte der theoretischen Prüfung SBF See

In der Theorie werden die Navigation, die Seemannschaft, Wetterkunde, Fahrzeugführung und Umweltschutz erlernt. Lehr- und Prüfungsgegenstände sind auch die Kollisionsverhütung und die Seeschifffahrtsstraßen-Verordnung mit den erforderlichen schifffahrtspolizeilichen, nautischen und technischen Vorschriften. Sie ist in einen Fragenteil und einen Kartenteil für die Prüfung der navigatorischen Grundkenntnisse aufgeteilt. Fragen und Lösungen sind im Handel erhältlich. Die Prüfung ist insgesamt sehr viel umfangreicher als die Prüfung im SBF Binnen. Dies ist vor allem durch die erforderlichen umfänglichen Kenntnisse im Schifffahrtsrecht und in der Navigation begründet. Segelkenntnisse werden nicht abgefragt, weil für das Segeln auf den Seeschifffahrtsstraßen kein amtlicher Führerschein vorgeschrieben ist. Ist der Prüfling bereits im Besitz des SBF Binnen, entfallen die Basisfragen.

Inhalte der praktischen Prüfung SBF See

In der Praxis werden verschiedenste Bootsmanöver und Knotenkunde erlernt bzw. geprüft. Dazu gehören auch Grundkenntnisse im Umgang mit einem Motorboot. Die praktische Prüfung kann auch auf einem Binnengewässer abgelegt werden. Im Jahre 2016 wurden in Deutschland etwa 40.000 SBF See ausgegeben.

Weiterführende Zertifikate

Sportküstenschifferscheine erlauben das Führen von Yachten mit Motor und unter Segeln in Küstenwässern. Spezielle Sportseeschifferscheine gibt es für gewerblich geführte Sportboote und Yachten. Der Sporthochseeschifferschein ermöglicht das Führen von Yachten oder Traditionsschiffen unter Segel und Motor weltweit. Befindet sich ein UKW-Funkgerät an Bord, muss ein Besatzungsmitglied über das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk verfügen, egal, ob das Gerät benutzt wird oder nicht. Weiterhin gibt es das Funkbetriebszeugnis, den Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel, den Traditionsschifferschein und das Bodenschifferpatent, das Sportschifferzeugnis, das Sportpatent und das Radarpatent.