In Deutschland kann man seit Januar 2020 Motorrad fahren, ohne in Besitzt des Motorradführerscheins zu sein. Möglich macht es der neue Zusatz B196. Allerdings sind bestimmte Voraussetzungen dafür notwendig.

Vom Auto auf das Motorrad

Wer in Besitz eines Führerscheins für Autos ist, kann nun auch Zweiräder bis zu einer bestimmten Kubikklasse fahren. Bisher war dafür mindesten der Motorradführerschein A1 notwendig. Die Erweiterung B196 ist eine Ergänzung zum Autoführerschein. Mit diesem Zusatz dürfen Roller und Motorräder mit einer Leistung von maximal 15 PS und 11 Kilowatt gefahren werden. Eine Ausnahme sind Kfz-Führerscheine, die vor April 1980 ausgestellt wurden. Deren Besitzer dürfen bereits Motorräder mit kleinem Hubraum fahren.

Auch wenn das Motorrad fahren bis 125 Kubikzentimeter nun vereinfacht wird und ohne Prüfung möglich ist, müssen bestimmte Voraussetzungen für den Erwerb des Zusatzes erfüllt sein. Der Führerscheinbesitzer muss mindesten 25 Jahre alt sein und seit fünf Jahren in Besitz der Fahrerlaubnis sein. Die fünf Jahre dürfen dabei nicht durch ein Fahrverbot unterbrochen worden sein. Eine Führerscheinprüfung entfällt zwar, die entsprechende Schulung für B196 ist aber trotzdem notwendig. Die Erweiterung zum Führerschein umfasst einen theoretischen und praktischen Teil von insgesamt neun Unterrichtseinheiten. Nach vier Doppelstunden Theorie und fünf Doppelstunden Praxis in der Fahrschule ist man berechtig, Motorrad mit dem Autoführerschein zu fahren.

Die Fahrschulen sehen die Einführung von B196 als Erweiterung zum Führerschein nicht nur positiv. Zwar erhöht diese Möglichkeit die Mobilität besonders auf dem Land, allerdings ist eine vernünftige Schulung für die Sicherheit im Straßenverkehr notwendig. Denn die vorgegebenen Fahrstunden sind zwar Mindestvorgaben, sollten aber bei Bedarf erhöht werden können.

Anders als beim regulären Motorradführerschein ist allerdings beim Zusatz B196 keine Erweiterung auf PS-stärkere Zweiräder möglich. Wer Motorrad fährt und einen Führerschein der Klasse A1 besitzt, kann nach einer praktischen Fahrprüfung nach zwei Jahren auf die Erlaubnis A2 erweitern. Nach weiteren zwei Jahren und einer zusätzlichen Prüfung darf mit der Fahrerlaubnis Klasse A jedes Motorrad gefahren werden. Beim Motorrad fahren mit dem Kfz-Führerschein und Zusatz B196 ist das nicht möglich. Wer ein Motorrad größer als 125 Kubikzentimeter fahren will, muss den kompletten Motorradführerschein ablegen.