Der Führerschein ist ein Meilenstein im Leben vieler junger Menschen. Doch nicht immer ist die gewählte Fahrschule gleich die passende. Wie man die Fahrschule jederzeit einfach wechseln kann – und was man dabei beachten sollte.
Verschiedene Gründe für einen Fahrschulwechsel
Bereits absolvierte Theorie- und Fahrstunden werden anerkannt
Vor Wechsel über anfallende Kosten informieren
Die Gründe für einen Fahrschulwechsel können vielseitig sein: So können Unzufriedenheit mit dem Lernfortschritt im theoretischen Unterricht oder auch persönliche Differenzen mit dem Fahrlehrer schnell dafür sorgen, dass die Motivation auf der Strecke bleibt. Sollten solche oder ähnliche Fälle eintreten, könnte es sich lohnen, den Unterricht an einer anderen Fahrschule fortzusetzen.
Ja, es ist möglich, die Fahrschule zu wechseln und den Führerschein bei einer anderen Fahrschule zu machen. Ausschlaggebend können beispielsweise die oben genannten Gründe sein, doch auch bei einem Umzug in eine neue Stadt kommt man nicht um einen Fahrschulwechsel herum. Unser Tipp: Wenn Sie mit dem Unterricht oder dem Fahrlehrer an Ihrer aktuellen Fahrschule nicht zufrieden sind oder Ihnen die Fahrstunden nicht gefallen, bietet es sich zunächst an, in einem Gespräch mit der Fahrschule nach einem neuen Lehrer zu fragen,
Wollen Sie sich dann immer noch für eine neue Fahrschule entscheiden, gibt es beim Wechsel keine Fristen. Das bedeutet: Man kann jederzeit, also noch in der laufenden Ausbildung oder auch nach einer nicht bestandenen praktischen Fahrprüfung wechseln. Ein guter Zeitpunkt ist direkt nach der bestandenen Theorieprüfung: Meist erlässt Ihnen die neue Fahrschule dann einen Teil der Grundgebühr. 
Bereits vor einem Wechsel gibt es einige Dinge, die es auf jeden Fall zu beachten gilt. Ist ein neuer Anbieter gefunden, erhalten Sie von diesem eine Bestätigung, dass Sie sich anmelden können. Welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind, richtet sich nach der Ausbildungsphase, in der Sie die Fahrschule wechseln.
Wenn Sie den Ausbildungsvertrag bei der alten Fahrschule kündigen, bekommen Sie Bescheinigungen und Nachweise über die bereits absolvierten Fahr- und Theoriestunden. Diese werden von der neuen Fahrschule anerkannt.
Sollte die Ausbildung noch nicht abgeschlossen sein oder kein Nachweis des Abschlusses der Ausbildung von der alten Fahrschule vorliegen, wird die neue Fahrschule bei Bedarf Ihre Prüfungsreife überprüfen, bevor Sie Ihnen eine entsprechende Bescheinigung für die Anmeldung zur Prüfung ausstellt. Da der neue Fahrlehrer Ihre Fahrfähigkeiten nicht kennt, wird er die praktische Fahrkompetenz gegebenenfalls durch eine Fahrstunde herausfinden.
Übrigens: Gründe, wieso Sie sich für eine neue Fahrschule entschieden haben, müssen Sie nicht angeben. 
Durch den Fahrschulwechsel können zusätzliche Gebühren entstehen. Erkundigen Sie sich daher im Vorhinein genau, wie hoch diese ausfallen. Bei der alten Fahrschule dürfen dabei in der Regel keine zusätzlichen Kosten anfallen, wenn Sie die Fahrschule wechseln – egal ob Sie sich vor oder nach der theoretischen Prüfung für einen Wechsel entscheiden. 
Eine erneute Anmeldegebühr bei der Fahrerlaubnisbehörde ist hingegen unumgänglich. Diese kann geringer ausfallen, wenn Sie die theoretische Ausbildung über Ihre bisherige Fahrschule bereits abgeschlossen haben. Meist verlangt auch der TÜV eine Gebühr für die Eintragung der neuen Schule in Ihre Akte. 
Sollten sich die Kosten bei der Fahrerlaubnisbehörde zwischenzeitlich verändert haben, gelten die jeweils aktuellen Gebührensätze.
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