Einzeltest
Dauertest
Fahrbericht
Gebrauchtwagentest
Kaufberatung
Reifentests
Sitzprobe
Vergleichstest
Firmenwagen
Girls
Messen
Motorrad
Motorsport
Nutzfahrzeuge
Podcast
Themen
Verkehr
Autokauf
Autofinanzierung
Autopflege
Autoteile
Carsharing
Felgen
Führerschein
Kfz-Kennzeichen
Kfz-Steuer
Kfz-Versicherung
Kindersitze
Leasing
Produktvergleich
Recht
Reifen
Reparatur & Technik
Sicherheit
Service-Center
Wohnmobile
Wohnwagen
Apps
Autonomes Fahren
Connectivity
E-Mobilität
Gasantriebe
Hybridantriebe
Mobilitätsdienste
Motorentechnik
Wasserstoffantriebe
Gebrauchtwagen kaufen
Gebrauchtwagen Kaufberatung
Neuwagen
Fahrbericht
Neuvorstellung
Motorsounds
Ratgeber
Test
100 beste Reisemobilhändler
500 beste Autohändler Schweiz
1000 beste Autohändler
1000 beste Werkstätten
Alfa 111 Jahre
AUTO BILD Storys
AUTO BILD VIP-LOUNGE
Bunte Fiat Welt
Connected Car Award 2020
DBA 2019
Die besten Marken 2020/2021
Firmenwagen Award 2021
Ford Storys
Goldener Klassiker 2021
Goldenes Lenkrad 2021
Hot Wheels Legends Tour
Mahle Mobilität der Zukunft
Männerbox XXL 2020
Mazda Storys
Mitsubishi Praxistest
Renault Zoe gewinnen
Reifen-Check
Sportscars des Jahres
Toyota Storys
Tuning Trophy Germany

Wenn die Null-Prozent-Finanzierung für das Auto vor der Änderung im Kreditvergabegesetz abgeschlossen wurde, gilt kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es gibt allerdings ein Schlupfloch, das helfen kann, vorzeitig aus einem solchen Darlehen auszusteigen. Dazu zählt beispielsweise die Restschuldversicherung, sofern ihr Abschluss die Voraussetzung für die Gewährung des Kredites war. Die Versicherung wird als Kostenfaktor betrachtet, sodass die Finanzierung trotz des Verzichts auf Zinsen zu einem "entgeltlichen Darlehensvertrag" (§ 491 BGB) wird. Dafür ist jedoch vorausgesetzt, dass die Kreditlaufzeit mehr als drei Monate und der Betrag mehr als 200 Euro beträgt.

Da der Kaufvertrag unabhängig vom Kreditvertrag ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für das Auto. In der Regel hat der Händler zweimal das Recht, nachzubessern, bevor er den Wagen zurücknehmen muss. Bei einer Null-Prozent-Finanzierung kann so am Ende das Dilemma stehen, dass das Auto zwar zurück an den Händler geht, der Kredit jedoch weiterhin getilgt werden muss. Bei Verträgen, die nach dem 21. März 2016 geschlossen wurden, hat der Käufer mehr Rechte: Es ist möglich, bei nicht oder schlecht erfolgter Nacherfüllung des Kaufvertrages die Rückzahlung des Autokredites zu verweigern. Dabei sollte jedoch auf eine gerechtfertigte Minderung des Kaufpreises geachtet werden. Hier muss auf jeden Fall vorab Rücksprache mit der zuständigen Bank erfolgen. Gegebenenfalls ist es ratsam, sich zuvor rechtlichen Rat einzuholen.

Der Kredit aus einer Null-Prozent-Finanzierung kann jederzeit getilgt werden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung dürfen Banken bei kostenlosen Darlehen nämlich nicht erheben. Schließlich ist kein Zinssatz vereinbart. Die deutsche Verbraucherzentrale sieht zudem Ablöse- oder sonstige Bearbeitungsgebühren als unzulässig an und rät davon ab, sich auf solche Vereinbarungen einzulassen.

Verträge, die vor dem 21. März 2016 geschlossen wurden, können von der Bank fristlos gekündigt werden, sobald sie die Rückzahlung des Kredites als gefährdet sieht. Autokredite, die nach der Gesetzesänderung aufgenommen wurden, können erst seitens der Bank gekündigt werden, wenn mindestens zwei Ratenzahlungen teilweise oder ganz ausgeblieben sind. Zudem muss der ausstehende Betrag bei einer bis zu dreijährigen Finanzierung mindestens zehn Prozent und bei einer längeren Finanzierung mindestens fünf Prozent des Gesamtbetrages ausmachen. Weiterhin ist die Bank verpflichtet, dem Gläubiger eine Frist von zwei Wochen für die Nachzahlung der Raten zu setzen. Erst wenn diese Zeit verstrichen ist, darf sie den Kredit kündigen. In allen Fällen gilt: Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, können auch bei der Null-Prozent-Finanzierung Verzugszinsen und Gebühren berechnet werden.

Von
Service-Links

source