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von Veronika Lewandrowski-Lenk, MDR THÜRINGEN
Stand: 04. September 2021, 11:20 Uhr
Alte Führerscheine sollen in den kommenden Jahren durch neue ersetzt werden. Menschen, die bislang noch den grauen oder rosafarbenen "Lappen" haben, erhalten dann eine Fahrerlaubnis im Kartenformat. Dafür gelten verschiedene Umtauschfristen. In Thüringen verzeichnen die Führerscheinstellen einen regelrechten Andrang.
Die Zeit drängt. Alle Führerscheine von Autofahrerinnen und Autofahrern, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, müssen bis 19. Januar 2022 umgetauscht werden. Da ist jetzt auch im Kyffhäuserkreis viel zu tun.
MDR THÜRINGEN JOURNAL Sa 04.09.2021 19:00Uhr 01:49 min
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Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Ältere Führerscheine müssen laut Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union nach und nach durch einen Kartenführerschein ersetzt werden. Dieser ist innerhalb der EU verbindlich und soll fälschungssicherer sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. Das betrifft etwa 15 Millionen Papier-Führerscheine (ausgestellt bis 31. Dezember 1998) sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013).
Der Umtausch ist in Deutschland per Gesetz geregelt, die geänderte Führerschein-Verordnung ist in Kraft getreten. Damit gelten für den Umtausch gestaffelte Fristen bis 2033, um die Behörden nicht zu überlasten. Aktuell müssen alle Fahrerlaubnis-Inhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und einen grauen beziehungsweise rosafarbenen „Lappen“ besitzen, diesen umtauschen – und zwar bis zum 19. Januar 2022.
Das sorgt auch in den Thüringer Führerscheinstellen für Andrang. Wie eine Umfrage von MDR THÜRINGEN ergab, müssen derzeit zwei- bis dreimal so viele Anträge bearbeitet werden, beispielsweise in den Landkreisen Nordhausen, Sömmerda und Saale-Orla. Ganze sechs Wochen warten müssen Antragsteller derzeit im Wartburgkreis und in Eisenach – vor drei Wochen waren es hier noch fünf Tage. Deutlich mehr Anträge werden auch aus den Landkreisen Eichsfeld, Saalfeld-Rudolstadt, Gotha und Sonneberg gemeldet. Im Landkreis Hildburghausen ist der September bereits voll ausgebucht.
Zu den eigentlichen Anträgen kommen noch allgemeine Fragen zum Führerschein-Umtausch, beispielsweise wie lang die Fristen gelten oder was nach deren Ablauf passiert. Die Bearbeitung wird auch erschwert, da vielerorts immer noch nur nach Termin-Vereinbarung gearbeitet wird – ein Überbleibsel des Corona-Lockdown. Außerdem fehlt es an geeignetem Personal, wie es aus einigen Thüringer Führerscheinstellen heißt. Nicht immer konnte hier aufgestockt werden – und wenn doch, deckt das nicht immer den Bedarf, wie zum Beispiel im Weimarer Land. Für den neuen EU-Kartenführerschein müssen 25,30 Euro bezahlt werden. Er gilt dann 15 Jahre.

Wird nicht bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkt umgetauscht, so verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Wird man mit dem alten Dokument erwischt, gibt es ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro. Anders ist das bei Bus- oder Lkw-Führerscheinen. Der Antrag kann sechs Monate vor der jeweils gültigen Ablauffrist gestellt werden.
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Weil im Freistaat Fahrlehrer-Nachwuchs fehlt, müssen angehende Autofahrer ganz viel Zeit einplanen. Manche Fahrschulen in Thüringen nehmen bis weit ins nächste Jahr keine neuen Schüler mehr auf.
Quelle: MDR THÜRINGEN
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN – Das Radio | Nachrichten | 03. September 2021 | 19:00 Uhr
Tschingis1 vor 21 Stunden
Hier die Begründung des Bundesrates zum Umtausch des Führerscheines vom 15.02.2019
„Begründung:
Die Richtlinie 2006/126/EG vom 20.Dezember 2006 über den Führerschein
führt das neue einheitliche europäische Führerscheinmuster und eine Gültigkeitsdauer für neue Führerscheine ein.
Sie verlangt von den Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass bis zum
19. Januar 2033 alle ausgestellten oder in Umlauf befindlichen Führerscheine
alle Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen.
Sie gibt weiter vor, dass ab 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine der
Klassen AM, A1, A2, A, B, B1 und BE in der Gültigkeitsdauer auf bis zu
15 Jahre befristet werden.
Sie lässt aber bis zum 19. Januar 2033 vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnisse unberührt.“
Anni22 Gestern
Fälschungssicher, der ist gut. Hier ist nichts fälschungssicher, nicht mal Pässe. Verstehe zwar das Anliegen, ab und zu mal neue Fotos usw., aber die Kosten sind natürlich ärgerlich. Vielleicht könnte die Behörden die Fotos vor Ort selber machen, gegebenenfalls könnte man ja das Ausweisfoto benutzen? Mal schauen, so richtig oft kontrolliert das ja keiner bisher, aber wenn es Geld bringt, dann wohl öfter in Zukunft?!
Karsten89 Gestern
bitte vor ab, ggf bitte die Rechtschreibung kontrollieren danke.

Ich habe 2010 mein Führerschein gemacht, und habe ihn seit der zeit, ich finde auch ein Ablauf datum ist eine Frechheit, wenn die behörde mich nicht persönlich benachrichtigt und dann noch die kosten übernimmt muss ich mal rein gar nichts.

ich finde es schon eine Frechheit das ich den alten „3er“ status nicht habe früher gab es für jeden den C1E also 7,5T schein mit dazu, heute muss man ihn extra machen, ich bin echt am überlegen zu klagen dagegen, es ist einfach eine Sauerei.

mich würde es nicht wundern wenn man menschen mit Behinderung irgendwann den Führerschein wieder abnimmt, oder nur noch Auto fahren an bestimmten tagen zulässt.

Die FS Regelung ist einfach nur unfair, Hauptsache zahlen, als nächstes kommt dann alle 3 Jahre einen Neuen oder noch kürzer.

man hat als,einzelne person aber halt das alles zu schlucken wie es ist.

Benzin Preise machen es dazu noch unattraktiver 🙁
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