Viele Geschwindigkeitsüberschreitungen werden durch festmontierte Radargeräte gemessen und danach durch die Verwaltungsbehörden verfolgt. Die Überwachung des Verkehrs obliegt den Polizei außerhalb der Orte und innerorts den örtlichen Verwaltungsbehörden. Dabei genügt nicht die Feststellung des Geschwindigkeitswertes, sondern es muss möglichst mittels Fotografie dokumentiert werden, wer das Fahrzeug gefahren hat. IN Deutschland ist der Halter nicht für die Geschwindigkeitsüberschreitung verantwortlich zu machen. Deshalb ist bei allen Systemen die Identifizierung des Fahrers durch ein Foto wichtig. Ist die Identität nicht eindeutig auf den ersten Blick feststellbar, kann vor Gericht ein anthropometrisches Gutachten angeordnet werden, das selbst bei verschwommenen Bildern mit Messwerten die Übereinstimmung klar feststellen kann.

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Elektronische Geschwindigkeitsmessgeräte

Für diese Überwachung werden elektronische Messgeräte eingesetzt Die erste dieser Anlagen erschien schon 1956 am Markt. 1959 folgten mobile Anlagen. Heute werden moderne Systeme wie die Laserpistole, das Laserfernglas, das Lichtschrankenmessgerät oder die Videokamera im Polizeiauto eingesetzt.

Radarmessgeräte

Radargeräte senden einen Radarstrahl auf das zu kontrollierende Fahrzeug, das von dort zum Messgerät zurück reflektiert wird. Aus den Faktoren Zeit und Entfernung ermittelt das Gerät die Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Wird die Geschwindigkeitsgrenze inklusive Toleranz überschritten, wird automatisch eine Kamera ausgelöst und ein Foto des Fahrers geschossen. Derartige Geräte können festmontiert, auf einem Stativ oder aus dem Auto heraus betrieben werden.

Lichtschrankenmessgeräte und Lichtsensoren

Bei der Lichtschranke werden mindestens drei Lichtstrahlen von einem Sender am Straßenrand zum gegenüberliegenden Empfänger gesandt. Wird der erste Lichtstrahl passiert, wird eine Messung ausgelöst. Diese Messung misst entweder einfach die Geschwindigkeit zwischen erstem und zweiten Lichtstrahl, andere Messverfahren messen zusätzlich die Geschwindigkeit zwischen zweitem und drittem Strahl. Dieses Verfahren ist recht sicher, weil es die beiden Messwerte in einer Plausibilitätskontrolle miteinander vergleicht und nur bei geringer Abweichung eine korrekte Messung verzeichnet. Die Messung der Helligkeitsveränderung auf der Fahrbahn funktioniert nach dem ähnlichen Prinzip wie die Lichtschranke. Es entfällt jedoch die Empfängerstation auf der anderen Fahrbahnseite. Diese Messung kann nicht bei Nacht angewandt werden. Modernste Einseitensensoren sind durch gleichzeitige diagonale Messungen noch zuverlässiger und kann in Kurven und Tunneln eingesetzt werden und bis zu vier Spuren gleichzeitig überwachen. Das Gerät kann gleichzeitig Aufnahmen von allen Seiten machen und damit auch Motorradfahrer zuverlässig identifizieren.

Induktionsschleifen

Die Schleifen sind fest in der Fahrbahn verbaut und messen Geschwindigkeiten mittel Sensoren. Sie lösen im kritischen Fall montierte Kameras aus.

Lasermessgeräte

Beim Lasermessgerät werden Laserstrahlen losgeschickt, die exakte Geschwindigkeitsmessungen mittels mehrerer Abstandsmessungen erlauben. Mehrere Impulse werden ausgesandt, reflektiert und dann aus Zeit und jeweiliger Fahrzeugentfernung die Geschwindigkeiten ermittelt. Beliebt bei der Polizei sind die handlichen Laserpistolen. Die meisten Pistolen haben allerdings den Mangel, dass sie keine Fotos anfertigen können. Lasergeräte können nicht durch die verbotenen Radarwarner aufgespürt werden. Die Benutzung dieser Radarwarner ist mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister belegt.

Kameramessgeräte

In zivilen Polizeifahrzeugen sind manchmal Videokameras montiert, die die Vergehen auf Video festhalten und dabei die Geschwindigkeit messen. Diese Systeme sind wegen hoher Beweiskraft beliebt, jedoch mit sehr hohen Anschaffungskosten verbunden. Die Polizei setzt auch Motorräder mit einer derartigen Ausrüstung ein.

Beweiskraft der elektronischen Geschwindigkeitsmessgeräte

Zum Ausgleich etwaiger Ungenauigkeiten werden bei der berechneten Geschwindigkeit Toleranzwerte, je nach Gerät und Geschwindigkeit zwischen 3 Stundenkilometern und 5 %. In Abzug gebracht. Dennoch werden vor Gericht die Messwerte und die Zuverlässigkeit verschiedener Systeme immer wieder und teilweise mit Erfolg angegriffen. Viele Gerichte lassen Geräte nicht zu, bei denen wohl die Übertretung mittels Foto und Protokollauszug dokumentiert, die Messwerte aber nicht gespeichert werden. Erst bei Speicherung dieser Rohmessdaten können Gutachter auswerten, ob die Messung wirklich korrekt war. Handelt es sich also um ein hohes Bußgeld, lohnt sich einen Verkehrsanwalt einzuschalten, der sich mit diesen Systemen auskennt oder mit Gutachtern zusammenarbeitet.