Bei der Verlängerung der deutlich höheren Kaufprämie für Elektroautos sind strengere Vorgaben für Plug-in-Hybridfahrzeuge geplant. Dies geht aus einem neuen Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums hervor.
"Plugins" seien weiterhin förderfähig, müssten aber künftig längere Reichweiten im rein elektrischen Betrieb aufweisen – das geht aus dem Entwurf für eine neue Förderrichtlinie hervor, welcher der Deutschen Presse-Agentur am Montag vorlag. Ein Plug-in-Hybrid kombiniert einen Elektro-Antrieb mit einem Verbrenner. Die deutlich höhere staatliche E-Auto-Kaufprämie soll, wie bereits politisch beschlossen, bis Ende 2025 verlängert werden.
Bisher ist sie bis Ende 2021 befristet. Im vergangenen Sommer war die bestehende Kaufprämie (Umweltbonus) über eine "Innovationsprämie" erhöht worden – der Bund hatte seine Förderung beim Kauf eines Elektrofahrzeugs verdoppelt. Seitdem sind die Neuzulassungen von E-Autos stark gestiegen. Das Wirtschaftsministerium gab nun die notwendige Änderung der Förderrichtlinie für die Verlängerung in die Ressortabstimmung. Sie sei ein zentrales Instrument, um den Markthochlauf der Elektromobilität weiter mit Nachdruck voranzutreiben, heißt es im Entwurf.
Allein im ersten Halbjahr 2021 seien über 258.000 Fahrzeuge mit der Innovationsprämie gefördert und rund 1,32 Milliarden Euro ausbezahlt worden. Bei der neuen Förderrichtlinie soll laut Entwurf die Regelung zu Plug-in-Hybridfahrzeugen strenger gefasst und auf den elektrischen Antrieb fokussiert werden. Bei Plug-in-Hybriden muss bisher entweder ein CO2-Kriterium erfüllt sein oder eine Mindestreichweite gegeben sein.
Ab dem 1.10.2022 soll das CO2-Kriterium wegfallen und das Erfordernis einer rein elektrischen Mindestreichweite von 60 Kilometern greifen. Ab dem 1.1.2024 müssen Plugin-Hybride laut Entwurf der Förderrichtlinie eine Mindestreichweite von 80 Kilometern vorweisen, um förderfähig zu sein. Plugins seien weiterhin ein "wichtiger und notwendiger Baustein" und eine Brücke hin zum Markthochlauf reiner E-Autos, hieß es. Im Stadtverkehr könne der elektrische Antrieb genutzt werden, umgekehrt biete der zweite klassische Antrieb Verbrauchern bei ihrer Kaufentscheidung die notwendige Sicherheit für längere Strecken. Plug-in-Hybride machen etwas weniger als die Hälfte der mit der E-Auto-Prämie geförderten Fahrzeuge aus.
Seit dem Start der Förderung zählt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 356.510 Anträge für diese Fahrzeugart – das entspricht einem Anteil von knapp 45 Prozent. Der ADAC begrüßte die strengeren Vorgaben für Plug-In-Hybridfahrzeuge als Voraussetzung für die Förderung. Die höheren Reichweiten im rein elektrischen Betrieb sollten aber nur ein erster Schritt sein, sagte eine Sprecherin. "Plug-in-Hybride, die auch als Einstieg in die Elektromobilität gelten, können zum Klimaschutz im Verkehr dann beitragen, wenn sie möglichst viel elektrisch gefahren werden."
Bisher vorliegende Daten deuteten aber darauf hin, dass vor allem in der gewerblichen Nutzung noch deutliche Potenziale für höhere elektrische Fahranteile bestehen. Deshalb sollten Teile der Förderung im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung an hohe elektrische Fahranteile gekoppelt werden. Grünen-Verkehrsexperte Oliver Krischer sagte, die Anpassung sei wichtig, komme aber vier Jahre zu spät. "In der Zwischenzeit sind Millionen Euro an Steuergeldern sinnlos aus dem Fenster geworfen worden und der Wandel zu reinen Elektroautos wurde ausgebremst."
Neu bei der Förderrichtlinie ist außerdem laut Entwurf, dass auch sogenannte Elektroleichtfahrzeuge künftig förderfähig sein sollen. Dabei gehe es um zulassungspflichtige Leichtfahrzeuge mit elektrischem Antrieb, die etwa im Stadtverkehr eingesetzt werden. Zudem sind Erleichterungen für Leasingfahrzeuge geplant. 
 
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Donnerstag, 16.09.2021 | 19:49 | Herbert Köpnick
… ist falsch & bleibt falsch. Denn in jedem Plug-in Hybrid befindet sich ein V-Motor, der aus Klimaschutzgründen abgeschafft werden soll. Noch dazu ist dieser der „Hauptmotor“, mit dem man hunderte Kilometer fahren kann, während der E-Motor ein „Alibimotor“ ist, da der Akku i.d.R. kaum für 50 km reicht. An diesem Widerspruch in sich ändert auch der neue Richtlinienentwurf des BMWi nichts, der die Förderung von einer elektrischen Mindestreichweite von 60 km ab 2022 bzw. 80 km ab 2024 abhängig macht. Frei nach Adorno: Es gibt keine richtige Förderung in der falschen! Der einzige Hybrid, der in der Übergangsphase von V auf E förderwürdig wäre, ist der „serielle Hybrid“, der immer elektrisch fährt, i.d.R. akkuelektrisch & nur im Ausnahmefall generatorelektrisch. Wie der BMW i3 REX.
Donnerstag, 16.09.2021 | 16:27 | Hugo Müller
So berechtigt die Forderung nach einer höheren elektrischen Reichweite bei Hybriden ist, die grüne Kritik ist unangemessen. Wer glaubt denn, daß "aus dem Stand" 80 km oder mehr möglich gewesen wären, auch uBberücksichtigung der Kosten? Prinzipienreiterei hemmt den Fortschritt, fördert ihn nicht.
Mittwoch, 15.09.2021 | 16:39 | Marcus Arloth  | 1 Antwort
Ich habe einen Hybrid als Dienstwagen und wohne zur Miete. Weder auf dem Hof meiner alten Wohnung als auch in der Tiefgarage meiner neuen Wohnung gibt es die Möglichkeit elektrisch zu laden. Am Büro gibt es eine Ladestation mit 2 Plätzen für ein Gebiet mir 5 km Umkreis, die ist immer besetzt, egal wann. Wenn ich zu Kunden fahre versuche ich in der Nähe eine Ladestation zu finden, aber eine Entfernung von mehr als 10 Minuten zu Fuß kann ich mit meiner Arbeitszeit nicht vereinbaren. Ich würde ja wirklich gerne mehr elektrisch fahren, aber es ist einfach unmöglich. Das Problem ist ganz einfach: Nur diejenigen, die ausreichend Vermögen haben sich entsprechend auszustatten, sind in der Lage, auch gefördert zu werden um noch mehr Geld übrig zu haben.
Donnerstag, 16.09.2021 | 00:10 | Herbert Köpnick
… kann er bekanntlich Berge versetzen. Sie sind umgezogen. In eine Wohnung mit Tiefgarage. Dort haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Einrichtung einer Wall-Box bzw. Steckdose zum Laden. Sagen Sie nicht, es ist unmöglich, probieren Sie es (Spruch des Firmengründers von Toyota).
Dienstag, 14.09.2021 | 14:15 | Konstantin Nabenteuer
Lach, harte Schläge kriegen gerade nur die Verbrenner Freunde, alle anderen lachen sich über uns in die Faust, so kann man Gesellschaften spalten und Parallel Gesellschaften kreieren. Das Geld wird natürlich nicht gespart, es wird einer kleinen Minderheit die grüne Flügel haben zur Verfügung gestellt.
Dienstag, 14.09.2021 | 12:23 | Michael Kieslich  | 1 Antwort
Ich möchte nicht wissen, wieviele dieser plug-in Modelle nie oder nur äußerst selten aufgeladen wurden. Hier hat der Gesetzgeber doch nur eine Möglichkeit gefunden, auch die hochmotorisierten "Dienstwagenfahrer" ein weiteres Mal ordentlich zu beschenken. Ein Porsche Cheyenne, VW Tuareg oder ein Mercedes GLE rollen vielleicht mal elektrisch zum TÜV – aber was sollen die jämmerlichen 60 km Reichweite oder bald 80 km denn bringen? Vor allem, da diese Herrschaften der Kraftstoff keinen Cent kostet…
Donnerstag, 16.09.2021 | 16:32 | Hugo Müller
sprechen, gewiß auch einigen "Dämlichkeiten", sei der Preis des Fahrens egal. Das gilt dann aber für Strom ganz genau so. Es ist egal, ob Tesla oder deutsche Hersteller. Gehts Ihnen um die Umwelt oder Ihren Neid auf die angeblich "Beschenkten"?
Dienstag, 14.09.2021 | 10:52 | Jens Rubien
….sind schon eine gute Sache und könnten die wahren Gewinner der Klimakrise sein, wenn mit Dieselmotor kombiniert, der Strom aus Erneuerbaren stammt und E-Fuels in Zukunft zur Verfügung stünden. Dann bräuchten wir nicht horrende Summen für die Infrastruktur ausgeben, Tankstellen sind vorhanden, und der ewige Streit um Reichweite, Tempolimit wären vom Tisch.
Dienstag, 14.09.2021 | 09:00 | Lothar Schilling  | 2 Antworten
Warum ist Deutschland bekommt ein Vollhybrid kein Bonus? Nur weil er die 50km nicht am Stück schafft, sondern max 3km? Er muss gar nicht geladen werden, macht er immer selber, komme aber auf rein elektrischen Anteil von mindestens 25% (Landstraße) und bis zu 70% im Ort. Pro Tankfüllung macht das aber gewaltig was aus! Wird aber nicht gefördert…
Donnerstag, 16.09.2021 | 16:35 | Hugo Müller
ist der Diesel-Hybrid nicht vielleicht doch das Beste für zwei Anwendungsgebiete? Kurzstrecke zum Brötchenholen elektrisch, da würde der Diesel nicht mal handwarm, auf die Autobahn mit dem Diesel?
Montag, 13.09.2021 | 22:47 | horst buchholz
… endlich keine Unterstützung für diesen Unfug mehr. E-Auto ja, der Rest NEIN. Immer wieder die gleichen Fehler – und dann gleich den Weiterverkauf nach Skandinavien auch unterbinden.Macht einmal die Augen weit auf….
Montag, 13.09.2021 | 21:17 | Martin Jürgensen  | 2 Antworten
Rel ist es dann doch wieder nur die hälfte. Dann nach ein paar Jahren das Betterieproblem, welches ja den Neuwgenkäufer nicht betrifft – ausser beim Wiederverkaufswert, wenn sich rausstellt dass ein neuer Akku fällig, und der teuer ist.
Dienstag, 14.09.2021 | 09:07 | Stefan Feddermann
Ich bin nicht so sicher ein Akku so lange durchhält wie ein guter Motor. Aber es ist schon ungünstig, weil so ein Hybrid beides hat und somit beides defekt sein kann und richtig Geld kostet. Ohne die 0,5% Regelung in de Besteuerung würde man ohnehin so gut wie kein Hybriden auf den Straßen sehen. Deswegen weg mit der Förderung für Hybride, das bringt nichts.
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