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Bei einer Polizeikontrolle auf der A8 an der Rastanlage Burgauer See kann ein 26-Jähriger keinen passenden Führerschein vorlegen. Weiterfahren durfte er nicht.
Die Autobahnpolizei Günzburg hat am Samstag um kurz nach Mitternacht einen Kleintransporter mit Anhänger an der A8 an der Rastanlage Burgauer See kontrolliert. Im Verlauf der Kontrolle händigte der 26-jährige Fahrer laut Polizei einen Führerschein mit der Fahrerlaubnisklasse B aus.
Zum Führen der Fahrzeugkombination wäre jedoch eine Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich gewesen. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Gegen den 26-Jährigen wird Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet. (AZ)
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