Private Verbraucher, die den Kauf eines Automobils per Kredit oder Leasing finanziert haben, können nach zwei Entscheidungen des BGH ihr Fahrzeug in vielen Fällen durch einen Widerruf der Finanzierung an das Kreditinstitut zurückgeben.
Mit zwei Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Chancen für den Widerruf von Kfz-Finanzierungen deutlich erhöht. Für Verbraucher heißt das: Sie können mit dem Widerrufsjoker aus einem Auto-Kredit oder einem privaten Kfz-Leasing-Vertrag aussteigen und viel Geld sparen.
Private Verbraucher, die den Kauf eines Automobils per Kredit oder Leasing finanziert haben, können nach zwei Entscheidungen des BGH ihr Fahrzeug in vielen Fällen durch einen Widerruf der Finanzierung an das Kreditinstitut zurückgeben. Grund: Die Verträge beinhalten Formulierungen, die bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) als unzulässig bezeichnet hatte. Der BGH beugt sich damit der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des EuGH.
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf. Bekannt wurde er als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den US-amerikanischen Finanzsender CNBC.
In beiden Verträgen findet sich die vom EuGH bemängelte Formulierung, die Experten als Kaskadenverweis bezeichnen:
„Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“
Diese Formulierung entspricht dem Mustertext, den der deutsche Gesetzgeber für die Verwendung in Kreditverträgen vorgegeben hat. Deswegen sind die Banken geschützt, wenn sie diesen Mustertext unverändert verwendet haben. Dies ist jedoch nach Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf nur in den seltensten Fällen geschehen. Stattdessen haben die meisten Banken den gesetzlichen Mustertext verändert und an eigene Erfordernisse angepasst.
Lesen Sie hierzu auch: Comeback für den Widerrufsjoker – EuGH kippt Widerrufsklausel in privaten Kreditverträgen: Wer profitiert davon?
So gesehen auch in den beiden Fällen, die der BGH nun entschieden hat. Dabei hatten die Banken den Mustertext soweit verändert, dass der Widerruf des Kunden nicht nur den Kreditvertrag, sondern auch eine Restschuldversicherung umfasst. Das Problem: In den vorliegenden Fällen hatte der Kunde gar keine solche Versicherung abgeschlossen.
Die Folgen sind weitreichend: Der Kunde darf das finanzierte Fahrzeug an die Bank zurückgeben und erhält sein Geld zurück. Zwar muss er eine Entschädigung für den Gebrauch des Fahrzeugs zahlen, diese ist jedoch in aller Regel deutlich geringer als der Wertverlust eines Gebrauchtwagens. Dies kann insbesondere bei Diesel-Fahrzeugen interessant sein, die massiv an Wert verloren haben. Bei privaten Leasing-Verträgen erfolgt sogar die Rückzahlung sämtlicher gezahlter Raten, wie unlängst das OLG München in einem Urteil gegen Sixt Leasing (Az. 32 U 7119/19) entschieden hat. Das Auto wurde somit über mehrere Jahre kostenlos genutzt.
Verbraucher, die einen privaten Kfz-Kredit oder Leasing-Vertrag abgeschlossen haben, sollten prüfen lassen, inwiefern sie von den aktuellen BGH-Urteilen profitieren können. Eine solche Prüfung ist bei spezialisierten Anwälten möglich, auch bei der Interessengemeinschaft Widerruf.
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Montag, 30.11.2020 | 15:17 | Hans-Peter Bauer
Unsere Gerichte reduzieren sich darauf irgendwelche unmaßgeblichen Formalismen nachzueilen und das nicht mehr so strenge Werbeverbot für Juristen peitscht diesen Wahnsinn durch die Medien – auch hier im Focus. Menschenverstand, wo bist Du geblieben?!
Sonntag, 29.11.2020 | 21:38 | Enrico Lehmann
da schreibt also die Bank was rein was der Kunde widerrufen kann obwohl es der Kunde gar nicht hat. Ok. Wo ist das Problem ? Wem hat das effektiv geschadet ? Da haben wohl ein paar Leasingnehmer keine Lust mehr auf den teuren AMG und was in den Verträgen gesucht um aus der Nummer raus zu kommen .. WIDERLICH !! Die Typen sollten sich schämen. Irgend wann klagt einer weil der Vertrag mit grünem statt blauen Kuli unterschrieben wurde. Wetten ?? An statt für den Mist den sie bestellen auch gerade zu stehen – nein Schuld haben immer die anderen. Man muss nur lange genug suchen. Und der BGH ist so dämlich und stimmt dem Mist noch zu. So mach man die Kreditwirtschaft und Autoindustrie kaputt. Prima Nummer. Es wird so weit kommen im Kaffee „Vorsicht heiß“ steht – Wetten ??
Sonntag, 29.11.2020 | 14:11 | Axel Schulz
die EU bestimmt in Deuschland auch was Recht ist,nicht der BGH.Wozu nutzt er dann noch? ………….
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