Winterdienst und Verkehrssicherheit bei Glätte gehören eng zusammen. Geräumte und gestreute Flächen senken das Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmenden.

Glatteis als Risiko im Straßenverkehr

Glatteis bildet sich meist bei gefrierendem Regen, überfrierender Nässe oder auf feuchten Fahrbahnen bei fallenden Temperaturen. Die „gefährlichsten“ Stellen sind Brücken, Schattenlagen und wenig befahrene Straßen, denn hier hält sich das Eis länger als auf den Hauptverkehrsstraßen. Der Glatteisunfall fordert einige tausend Personenschaden jedes Jahr; zu schnelle Fahrt, zu geringer Sicherheitsabstand und Fehleinschätzung der tatsächlichen Griffigkeit der Fahrbahn sind häufige Ursachen. Aufbau und Organisation des Winterdienstes

Der öffentliche Winterdienst liegt in Deutschland in der Hand des Bundes, der Länder und der Gemeinden, die jeweils je nach Straßentyp für die Räumung und Streuung zuständig sind. Während der Winterdienst auf den Autobahnen durch den Betriebsdienst erfolgt, der vorsorglich mit Sole und Feuchtsalz vorbeugt und bei Schneefall mit Räumfahrzeugen die Befahrbarkeit sichert, regeln innerorts Straßenreinigungssatzungen und Winterdienstsatzungen, ob die Gemeinde selbst räumt oder die Räumungspflicht den Anliegern auferlegt wird. Üblicherweise liegen die Zeitfenster für das Räumen und Streuen an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr, sind an Sonn- und Feiertagen geringfügig verschoben, damit Gehwege und Zugänge während der Hauptverkehrszeiten benutzt werden können. Ein weiterer Baustein der Verkehrssicherheit ist der betriebliche Winterdienst auf eigenen Firmen- und Kundenparkplätzen. Die für Mitarbeitende und Lieferverkehr zur Verfügung gestellten Flächen sind durch einen ordnungsgemäßen Winterdienst so zu sichern, dass Stürze und Rutschunfälle nach Möglichkeit ausgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang gewinnen praxisnahe Handzettel wie der „Glatteis-Guide” mit dem Thema Winterdienst: Sicherheit bei Glatteis an Bedeutung, weil sie typische Gefahrenstellen und wirksame Maßnahmen gebündelt darstellen. ​

Verkehrssicherungspflichten und Haftungsfragen

Hinsichtlich der Schneebeseitigungspflicht und der Pflicht zur Beseitigung von Eis schreiben die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und das Straßenreinigungsrecht die Maßnahmen vor. Die Gemeinden sind verpflichtet, Straßen und Wege so zu unterhalten, dass den Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern keine vermeidbaren Gefahren entstehen. Diese und andere Aufgaben dürfen die Gemeinden durch Satzung auf die Grundstücksbesitzer übertragen. Werden Gehwege nicht oder nicht gehörig geräumt, so drohen im Schadensfall Haftungsansprüche wegen schuldhafter Verletzung der Streu- und Räumpflicht. Umgekehrt können die Gemeinden oder Unternehmen aber beweisen, dass sie regelmäßig und planmäßig nach einem Streuplan tätig geworden sind und deshalb ihrer Pflicht Genüge getan haben.

Technische und organisatorische Maßnahmen für mehr Sicherheit

Ein effektives Winterdienstkonzept verbindet technische Hilfsmittel mit klaren Abläufen. Hierbei kommen sowohl Fahrzeuge zum Einsatz, die auf die Fahrbahnen gezielt Feuchtsalz oder Sole auftragen, als auch Handtrupps, die Gehwege, Treppen und Einfahrten bearbeiten. Streupläne, in denen priorisierte Bereiche wie Hauptverkehrsachsen, Schulwege oder Betriebseinfahrten gesondert gekennzeichnet sind, unterstützen die Planung. Zu Dokumentationszwecken gehören Protokolle über Einsatzzeiten, Witterung, verwendete Streumittel und bearbeitete Flächen, deren Aufzeichnungen nicht nur die Einsatzplanung unterstützen, sondern auch bei der Klärung von Haftungsfragen helfen, wenn es trotz Winterdienst zu Unfällen kommt.

Verhalten der Verkehrsteilnehmenden bei Glätte

Trotz aller Bemühungen um einen sorgfältigen Winterdienst bleibt ein Restrisiko, weshalb Verkehrsteilnehmende selber einen erheblichen Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten haben. Hierzu gehört vor allem angemessene Geschwindigkeit, größerer Abstand, sanfte Lenk- und Bremsbewegungen und der angepasste Einsatz von Fahrerassistenzsystemen, denn auch wenn ABS und ESP auf glatten Fahrbahnen unterstützen, aufheben tun sie die physikalischen Grenzen nicht. Für Autofahrende kommen dazu noch geeignete Winter- oder Ganzjahresreifen mit ausreichender Profiltiefe. Wer sich als Fußgänger am besten für die Wintermonate an Gehwegen orientiert, die sichtbar geräumt und gestreut sind, und wer sich bei Glätte an den für diese Stellen gegebenen Hinweisen orientiert, die Kombination aus Winterdienstmaßnahmen und persönlicher Vorsicht akzeptiert und defensive Fahr- und Gehweisen übend, der leistet einen direkten Beitrag zu weniger Unfällen in der kalten Jahreszeit.