Manchmal möchte ein Betroffener vor Erlass des Bußgeldbescheides oder in anderem Zusammenhang wissen, wie hoch in etwa das zu erwartende Bußgeld sein wird. Hier kann mit Auskunft der Rechtsanwalt helfen. Manchmal will der Betroffene wissen, wie hoch das zu erwartende Bußgeld sein wird, um so entscheiden zu können, ob die Beiziehung eines Anwalts sinnvoll ist. Alternativ wird dann ein Bußgeldrechner im Internet konsultiert. Ein guter Bußgeldrechner sollte Auskunft auch über zu erwartende Fahrverbote und Punkte im Fahreignungsregister enthalten.

Inhaltsverzeichnis

Genauigkeit beim Bußgeldrechner

Der ADAC veröffentlicht zuverlässig Bußgeldrechner, mit denen die Höhe eines zu erwartenden Bußgeldes nach dem aktuell geltenden Bußgeldkatalog berechnet werden kann. Einige Rechtsschutzversicherungen tun das gleiche. Dort gibt es sogar Bußgeldrechner für das europäische Ausland, in dem die Regeln oftmals stark von denen in Deutschland abweichen können. Der Nutzer gibt die Art des Verstoßes und eventuelle Parameter wie die Höhe der Geschwindigkeitsübertretung oder das gemessene Abstandsmaß ein. Sodann wird automatisch das normalerweise zu erwartende Bußgeld berechnet. Dabei sollte jedoch nicht vergessen werden, dass sowohl die Verwaltungsbehörde als auch das Gericht von den im Katalog vorgegebenen Regelsätzen abweichen kann. War die mit Bußgeld bedrohte Verkehrsordnungswidrigkeit mit Gefährdungen oder Sachschäden verbunden, sind deutlich höhere Bußgelder zu erwarten. Der Bußgeldrechner führt keine im Bußgeldverfahren anfallenden Gebühren an, die die Verwaltungsbehörde aufschlägt, an. Diese Gebühren können bei zwischen 20 und 30 Euro liegen. Hier sind die von Anwälten zu erwartenden Auskünfte valider als die durch Bußgeldrechner. Eine solche Abweichung des tatsächlichen Bußgeldes kann zum Beispiel durch folgende Faktoren ausgelöst werden:

  • Die Handlung wurde vorsätzlich begangen
  • Die Handlung wurde wiederholt begangen
  • Die Handlung ist mit besonders schweren Schäden für Dritte verbunden
  • Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen erlauben nicht die Zahlung eines sehr hohen Bußgeldes
  • Der Betroffene ist erst seit Kurzem im Besitz eines Führerscheins

Bußgeldrechner für Lkw

Bußgelder für mit dem Lkw begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten sind oft höher als bei Benutzung eines Pkw. Die Konsequenzen aus Bußgeldverfahren bedrohen oftmals über die Punkte die berufliche Existenz. Weiterhin soll dem höheren Gefahrenpotenzial bei Benutzung eines Lkw Rechnung getragen werden. Die Bremswege hier sind viel länger als bei Pkw. Das im schlimmsten Falle aufprallende Gewicht übersteigt den eines Pkw um ein Vielfaches. Beides mehrt das Gefährdungspotenzial bei einer Geschwindigkeitsübertretung gegenüber dem Pkw erheblich. Besonders hohe Risiken für Menschen bestehen bei Personenbussen. Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass bei Benutzung eines Lkw höhere Schäden drohen und deshalb eine besondere Sorgfaltspflicht der Fahrer angezeigt ist. Beim Lkw können bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten wie etwa Überladung zusätzlich Bußgelder für den Halter des Lkw verhängt werden. Im Bußgeldrechner für Lkw sind auch besondere Tatbestände aufgeführt, die für Pkw nicht oder kaum infrage kommen, wie;

  • Überschreitung der Lenk- und Ruhezeiten
  • Verstoß gegen Regen beim Gefahrguttransport
  • Verstoß gegen Regeln im Zusammenhang mit der Lkw-Maut
  • Sonntagsfahrverbot
  • Überladung, unterlassene Abfahrtskontrolle, Sicherheitsüberprüfung

Truckfahrer haben nicht nur einen anstrengenden Beruf, sondern müssen bei der Einhaltung der Regeln besonders streng sein.

Verwendete Daten und die Bedeutung von Abweichungen

Bußgeldrechner können miteinander verglichen werden, indem die Daten, die der Rechner erhebt, überprüft werden. Je vollständiger die Datenerhebung ist, desto genauer wird das Ergebnis des Rechners sein. Manchmal werden nicht alle Verstöße berücksichtigt, sondern nur die häufigsten und schwersten Fälle werden aufgeführt. Verschiedene Rechner arbeiten unterschiedlich genau. Abgefragte Daten können zum Beispiel sein:

  • Deliktart
  • Probezeit ja oder nein
  • Abzug der Toleranz
  • Vormalige Bußgelder, Wiederholungstäterregelung
  • Punkte in Flensburg

Dies bedeutet auch, dass deutliche Abweichungen zwischen einem dem Betroffenen bereits vorliegenden Bußgeldbescheid und dem Ergebnis eines Bußgeldrechners allein kein sinnvoller Einspruchsgrund sind. Hierzu sollte im Zweifelsfall ein Anwalt konsultiert werden.