Der Sommer ist nicht mehr fern und die Urlaubszeit kann hoffentlich bald beginnen. Reisen mit einem Wohnmobil oder dem Wohnwagen werden dabei immer beliebter. Wenn Sie ein solches Gefährt nicht Ihr Eigen nennen können, dann mieten Sie es sich doch einfach. Neben professionellen Vermietern wie dem ADAC finden Sie im Internet auch Plattformen mit privaten Wohnmobil-Vermietern, die damit die Finanzierung des eigenen Campers sichern oder sich damit sogar etwas hinzuverdienen.
Bei der Auswahl der mobilen Ferienwohnung müssen Sie allerdings einiges beachten. Hier kommt es nicht nur darauf an, wie viele Personen Sie in Ihrem Urlaub unterbringen wollen und welchen Luxus auf vier Rädern Sie genießen möchten. Die wichtige Frage vor Fahrtantritt: Dürfen Sie dieses Fahrzeug mit Ihrer Fahrerlaubnis fahren?

Bei der Wahl des Wohnmobils dürfen Sie sich nicht nur nach dem Platzangebot richten. Auch das Gewicht des Fahrzeuges und die Führerscheinklassen, die Sie besitzen, sind entscheidend. Beim Gewicht des Fahrzeuges ist nicht das tatsächliche Gewicht ausschlaggebend, sondern das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Wohnmobils. Diese Angabe können Sie beim Vermieter erfragen oder selbst nachschauen. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) finden Sie die technisch zulässige Gesamtmasse hinter dem Punkt “F.1”.
Überschreitet das zGG des Wohnmobils nicht die 3.500 Kilogramm, wie zum Beispiel beim Mooveo TEI 74EBH oder dem Carthago C-line I, können Sie das Fahrzeug mit dem Pkw-Führerschein der Klasse B führen. Einen Anhänger mit einem zGG von nicht mehr als 750 Kilogramm dürfen Sie dann auch noch anhängen. Hat der Anhänger ein höheres Gesamtgewicht, dürfen die zulässigen Gesamtgewichte von Fahrzeug und Anhänger die 3.500 Kilogramm nicht überschreiten.
Beispiel: Der Pkw hat ein zGG von 2.500 Kilogramm – dann dürfen Sie einen Anhänger mit einem zGG bis zu 1.000 Kilogramm anhängen.
Als Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B wird es schwierig, mit einem Pkw einen Wohnanhänger zu ziehen. Außer es handelt sich um einen sogenannten Mini-Caravan. Die meisten Pkw mit denen Sie einen großen Wohnanhänger ziehen würden, haben ein zGG von 2.000 – 2.200 Kilogramm (zum Beispiel VW Touran 2.110 kg, VW T6 3.080 kg, Opel Zafira 2.150 kg, Opel Vivaro 2.900 kg).
Ein Wohnwagen hat ein zGG von circa 1.500 Kilogramm (zum Beispiel Dethleffs Camper 460 EL). Um diese Fahrzeugkombination fahren zu dürfen, reicht die Klasse B nicht mehr aus. Sie benötigen zumindest den Zusatzvermerk 96 in Ihrem Führerschein. Flexibler sind Sie mit der Fahrerlaubnis der Klasse BE. Was der Vermerk bedeutet und welche Fahrzeugkombinationen Sie mit der Klasse BE fahren dürfen. erklären wir Ihnen weiter unten.
B96 ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse. Es ist ein Zusatzvermerk, den Sie in Ihren Führerschein eingetragen bekommen, wenn Sie einen Kurs bei einer Fahrschule absolviert haben. Eine Prüfung müssen Sie nicht ablegen. Doch was dürfen Sie mit dem Zusatz B96 führen?
Es handelt sich um eine Erweiterung des Anhängergewichtes. Ist auf Ihrem Führerschein die Schlüsselzahl B96 eingetragen, dürfen Sie einen Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von bis zu 3.500 Kilogramm führen mit dem ein Anhänger mit einem zGG von mehr als 750 Kilogramm gezogen wird. Dabei darf die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination aus Pkw und Anhänger ein zGG von 4.250 Kilogramm nicht überschreiten.

Beispiel: Der Pkw hat ein zGG von 2.500 Kilogramm – dann dürfen Sie einen Anhänger mit einem zGG bis zu 1.750 Kilogramm anhängen.

Die Fahrerlaubnisklasse BE ist eine Erweiterung der Pkw-Fahrerlaubnis Klasse B, die das Ziehen von schweren Anhängern erlaubt. Die Klasse BE können Sie gemeinsam mit der Fahrerlaubnis der Klasse B erwerben. Mit der Klasse BE dürfen Sie ein Fahrzeug der Klasse B führen, dass ein zGG von nicht mehr als 3.500 Kilogramm hat. Mit diesem Fahrzeug dürfen Sie einen Anhänger oder Sattelanhänger, mit einem zGG von nicht mehr als 3.500 Kilogramm ziehen.
Seit dem 01. Januar 1999 gibt es den EU-Führerschein und die neue Einteilung der Fahrerlaubnisklassen. Mit den neuen Klassen gibt es auch Änderungen im Fahrerlaubnisrecht. So wurde in der Klasse B die Begrenzung des zGG des Fahrzeugs heruntergesetzt. Mit der “alten” Pkw-Fahrerlaubnis (Klasse 3) können Sie Fahrzeuge mit einem zGG von bis zu 7.500 Kilogramm führen, zum Beispiel den Carthago s-plus I 51 oder das Eura Mobil Integra Line 660 EB. Mit der Klasse B der EU-Fahrerlaubnis, sind es nur noch 3.500 Kilogramm.
Sind Sie im Besitz eines “alten” Führerscheins, müssen Sie diesen bis spätesten 2033 (in einigen Fällen auch früher) umschreiben lassen. Da hier das Recht der sogenannten Besitzstandswahrung gilt, erhalten Sie zu der eigentlichen Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B, noch weitere Klassen hinzu. Diese erlauben Ihnen dann auch Fahrzeuge zu führen, die ein zGG von mehr als 3.500 Kilogramm haben. Sie haben daher keinen Nachteil zur alten Fahrerlaubnisklasse 3.

Konkret sieht das wie folgt aus: Aus der Klasse 3 werden die Klassen, B, BE, C1 und C1E. Das berechtigt Sie zum Führen von Fahrzeugen mit einem zGG von mehr als 3.500 Kilogramm, aber nicht mehr als 7.500 Kilogramm. Sie dürfen also auch Fahrzeuge führen, die ein zGG von mehr als 3.500 Kilogramm haben und dabei einen Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm ziehen.
Für Wohnmobile mit einem zGG über 3.500 Kilogramm, wie der Carthago s-plus I 51 oder das Eura Mobil Integra Line 660 EB, reicht die Fahrerlaubnis der Klasse B nicht aus. Für diese Fahrzeuge benötigen Sie eine Lkw-Fahrerlaubnis. In diesem Fall reicht die Klasse C1, alternativ die alte Klasse 3. Mit dieser können Sie Fahrzeuge mit einem zGG bis 7.500 Kilogramm fahren.
Lkw-Fahrerlaubnis? Ist diese dann befristet gültig? Ja und nein. An dieser Stelle ist es wichtig, wann Sie die Fahrerlaubnis erworben haben. Grundsätzlich ist die Fahrerlaubnisklasse C1 auf fünf Jahre befristet, wenn Sie sie nach dem 01. Januar 1999 erworben haben. Liegt der Erwerb der Fahrerlaubnis vor dem 01. Januar 1999, ist die Fahrerlaubnisklasse C1 und C1E möglicherweise unbefristet gültig. Um sicher zu gehen, schauen Sie einfach auf Ihren EU-Führerschein. Dort finden Sie die Angaben zur Gültigkeit.

Wenn Sie mit dem Wohnmobil verreisen, bedeutet das meist viel Gepäck und einiges Equipment für den Campingplatz. Da das Platzangebot groß ist, besteht die Herausforderung nicht zu viel einzupacken. In Bezug auf das Gewicht der Ladung gilt an dieser Stelle: Kleinvieh macht auch Mist. Das bedeutet, dass Sie neben Ihrem persönlichen Gepäck wirklich nur das Nötigste auf die Fahrt mitnehmen sollten. Überlegen Sie beim Packen, was Sie am Urlaubsort besorgen können. Denken Sie auch an die Tanks im Fahrzeug. Diese sollten nicht gefüllt sein. Da kommen schnell 150-200 Liter, also 150-200 Kilogramm Gewicht zusammen.
Auch den Getränke- oder Lebensmittelvorrat können Sie im Supermarkt am Urlaubsort auffüllen. Überschreiten Sie das zGG Ihres Fahrzeuges oder des Anhängers, kann das nicht nur empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Unter Umständen begehen Sie eine Straftat, ein Fahren ohne Fahrerlaubnis. 

Auch das richtige Packen und Verstauen der Ladung im Fahrzeug, muss gelernt sein. Schwere Sachen sollten so tief wie möglich und gleichmäßig im Fahrzeug verstaut werden. Diese könnten sonst das Fahrverhalten des Wohnmobils beeinflussen.
Mike, Jahrgang 1971, ist Online-Redakteur und bringt seine Expertise bei biallo.de im Bereich Verbraucherthemen sowie in Ratgeber und Anleitungen ein. Er ist erst dann zufrieden, wenn der Leser die Lösung für sein Problem gefunden hat. Als Verkäufer, freier Autor, Unternehmer und erfolgreicher Gründer bringt er viel Erfahrung und “Internet-Geist” mit. 2016 gründete Mike das Verbraucherschutzportal onlinewarnungen.de, später verbraucherschutz.com, welches bereits 3 Jahre später zu den führenden Webseiten im Bereich Verbraucherschutz gehörte. Nach dem Verkauf des Projektes verstärkt Mike das Biallo-Team seit 2020. 

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