Lkw-Fahrer tragen mit ihren schweren Fahrzeugen eine große Verantwortung. Entsprechend komplex und herausfordernd sind die Regelungen für den Lkw Führerschein. Die EU-Fahrerlaubnisrichtlinie unterscheidet je nah Schwere und Komplexität des Geräts zwischen verschiedenen Führerscheinklassen.

Inhaltsverzeichnis

Berufsausbildung für Lkw-Fahrer

Die Voraussetzung für den Lkw-Führerschein ist der Besitz eines Pkw-Führerscheins. Für das Führen eines Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen ist eine „Berufskraftfahrer-Qualifikation“verlangt. Dafür sind eine siebeneinhalbstündige IHK-Prüfung (ohne Lehrgang) oder ein 140-stündiger Kurs (130 Stunden Theorie, 10 Stunden Praxis) mit anschließender 90-minütiger IHK-Prüfung erforderlich. Alternativ kann eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer als Lehrberuf absolviert werden.

Führerscheinklassen beim Lkw

Die frühere Lkw-Klasse 2 heißt heute Klasse C. Die Kosten für einen Lkw-Führerschein liegt bei 2.500 bis 3.000 Euro und mehr. Hinzu kommen Gebühren für die Tests und die Berufsqualifikation. Oft bieten spezialisierte Fahrschulen den Lkw-Führerschein an. Hier wird Theorie (zwischen 16 und 30 Stunden je nach Kombination) gelehrt und geringerem Umfang Fahrpraxis Überlandfahrten, Autobahn und in der Nacht. Heute gibt es in Deutschland etwa 21 Millionen Lkw-Lizenzen der Klasse C mit ihren Unterklassen.

Führerscheinklasse C1 für mittelschwere Lkw

Wir kennen innerhalb der Lkw-Klasse C Lizenzen für Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Kilogramm mit bis zu acht Sitzplätzen ausgenommen von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung ausgelegt sind. Diese mittelschwere Klasse heißt C1. Solche Lkw dürfen auch von den Besitzern der Klasse 3 aus der Zeit vor 2013 gefahren werden. Werden hier Anhänger gezogen, dann dürfen diese nr bis 750 Kilogramm wiegen. Besitzer der alten Pkw-Führerscheinklasse 3 erhalten beim Umtausch die Berechtigung zum Führen von Lkw bis 7,5 Tonnen innerhalb der Lizenz C1. Wer jünger als 21 ist, darf in dieser und der C1E -Lizenzklasse nur Fahrzeuge mit bis zu 7,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren.

Führerscheinklasse C1E für mittelschwere Lkw

Die Klasse C1E begrenzt ebenfalls die Zugmaschine auf 7,5 Tonnen, berechtigt jedoch zum Nutzen eines Anhängers bis 12 Tonnen Gesamtgewicht des Zuges. Wer diese Lizenz erwerben möchte, muss vorher die Lizenz C1 besitzen. Ebenso wie die C1-Lizenz kann C1E schon mit 18 Jahren erwerben, wer einen Pkw-Führerschein besitzt. Wie alle anderen Lkw-Fahrerlaubnisse verlangt auch diese eine Gesundheitsuntersuchung, die Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit und Sehfähigkeit testet.

Führerscheinklasse C und CE für schwere Lkw

Überschreitet der Gesamtzug das Gewicht von 12 Tonnen, ist die Königsklasse C für schwere Lkw erforderlich. Auch hier ist die zulässige Last des Hängers auf 750 Kilogramm limitiert. Sollen schwerere Hänger gezogen werden und überschreitet das Gesamtgewicht des Zuges 12 Tonnen, ist die Fahrerlaubnis CE erforderlich. Für den Erwerb der CE-Lizenz ist der Besitz der C-Lizenz Voraussetzung ebenso wie das Mindestalter von 21 Jahren.

Bestandschutz für Besitzer der alten Führerscheinklasse 2 und 3

Wer vor Einführung des EU-Führerscheins 1999 einen Führerschein der Klasse 3 erworben hat, genießt Bestandsschutz. Diese Führerscheine erlaubten und erlauben das Führen von Lkw bis zu 7,5 Tonnen auch mit Anhängern bis 750 Kilo fahren. Für die Erlaubnis zum Fahren dreiachsiger Züge mit mehr als 12 Tonnen Gesamtmasse ist bei der Führerscheinstelle ein gesonderter Antrag zu stellen. Die Erlaubnis wird mit einer Schlüsselnummer (79) im Führerschein eingetragen. Wer den Führerschein der Klasse 3 umtauscht, erhält dann Lizenzen für die Klassen C1 und C1E ohne ärztliche Untersuchung und Befristung. Bestandschutz genießen auch Besitzer eines Führerscheins der alten Klasse 2, der vor 1999 erworben wurde. Weiterhin dürfen dann Lkw über 7,5 Tonnen.

Busführerscheine der Klasse D

Anhänger von mehr als 750 Kilogramm Gesamtgewicht geführt werden, bedarf es der Lizenz D1E. Für größere Busse und einen Anhänger von mehr als 750 Kilo gibt es die Klasse DE. Die Busführerscheine sind wie die Lkw-Führerscheine auf 5 Jahre befristet. Für die Klassen D1 und D1E ist das Mindestalter 21 Jahre, für die Klassen D und DE 24 Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr werden umfänglich medizinische Gutachten verlangt, die über die bei Lkw-Fahrern verlangten Gutachten im Umfang deutlich hinausgehen. Berufskraftfahrer benötigen auch beim Busfahren eine Berufsqualifikation. IN Deutschland wurden aktuell etwa 250.000 Busführerscheine vergeben.

Die Befristung der Lkw Fahrerlaubnisse

Nach dem EU-Recht laufen alle Lkw-Lizenzen nach fünf Jahren ab. Dann muss die Lizenz bei der Führerscheinstelle um fünf Jahre verlängert werden. Dabei muss keine Prüfung abgelegt, wohl aber der Gesundheits- und Sehtest wiederholt werden. Es empfiehlt sich, diesen Prozess wegen des Wartens auf Arzttermine und andere Fristen einige Monate vor dem notwendigen Verlängerungstermin zu starten. Bei der Beantragung muss die Absolvierung von Weiterbildungen gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz bei Berufskraftfahrern, die Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen führen, und bei Busfahrern nachgewiesen werden. Das Gesetz verlangt 35 Stunden Weiterbildung in Blöcken von mindestens je 7 Stunden. Für die erforderlichen Arzt- und Prüfungskosten muss mit etwa 100 bis 150 Euro Kosten gerechnet werden.