Der Begriff „Mofa“ ist von „motorisiertes Fahrrad“ abgeleitet. Die Fahrerlaubnisverordnung kennt den Begriff Mofa nicht. Sie spricht von der Führerscheinklasse AM, die für Motorroller wie Fahrräder mit Hilfsmotor gilt. Der Führerschein heißt hier Prüfbescheinigung. Eingebürgert haben sich auch die Begriffe Rollerführerschein und Mopedführerschein.
Inhaltsverzeichnis
- Die Führerscheinklasse AM
- Fahrzeuge für die Führerscheinklasse AM
- Modellversuch Führerscheinklasse AM schon mit 15
- Unterricht und Kosten für den Erwerb der Führerscheinklasse AM
- Das Kleinkraftrad Mofa bis 25 Stundenkilometer
- Motorroller und andere Kleinkrafträder bis 45 Stundenkilometer
- Fahrzeuge mit drei und vier Rädern
Die Führerscheinklasse AM
Diese Fahrerlaubnis gilt für leichte zweirädrige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 Stundenkilometer. Die Leistung darf nicht höher als vier kW sein. Der Verbrennungsmotor darf nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben. Andere Antriebe, wie etwa der Elektroantrieb, sind zugelassen. Kleinkrafträder mit Elektroantrieb dürfen jedoch hier nicht mehr als 4 kW Leistung haben, was bei den kleinen Motorrollern der Fall ist. Elektrofahrräder und Pedelecs gelten als Fahrräder und bedürfen keiner Fahrerlaubnis. Es besteht Helmpflicht. Die Kleinkrafträder dürfen mehrsitzig sein. Die Fahrerlaubnis kann im Augenblick ab 16 Jahren erworben werden. Der Unterricht kann bereits ein halbes Jahr früher beginnen, die Zustimmungserklärung eines Erziehungsberechtigten muss vorgelegt werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische einen Monat vor dem 16. Geburtstag stattfinden. Die Sonderregelungen für den „Mofa-Führerschein“ sind weiter unten aufgeführt. Es besteht Helmpflicht.
Fahrzeuge für die Führerscheinklasse AM
Das Kleinkraftrad Mofa bis 25 Stundenkilometer
Mofas sind heute schick und kommen meist in Gestalt eines Rollers daher, der jedoch in der Geschwindigkeit begrenzt ist. Das Mofa darf nicht schneller als 25 Stundenkilometer fahren. Diese Lizenz darf man ab 15 nutzen. Solche Geräte sind schon deutlich unter 2.000 Euro zu haben. Es wird keine Fahrerlaubnis ausgestellt, sondern die Mofa-Fahrer und -Fahrerinnen bekommen eine Mofa-Prüfbescheinigung. In vor 2013 ausgegebenen Fahrerlaubnissen ist diese Klasse als „M“ aufgeführt. Die Ausbildung kann ein halbes Jahr vor dem 15. Geburtstag begonnen werden. Die Prüfung darf drei Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden. Die Fahrschule verlangt für die Aufnahme des Unterrichts eine Zustimmungserklärung eines Erziehungsberechtigten. Auf der Prüfbescheinigung ist die Klasse AM angegeben. Bei diesem „Mofa-Führerschein“ kann in der Fahrschule zwischen Einzel- und Gruppenunterricht gewählt werden. Es sind sechs mal 90 Minuten theoretischer Unterricht und eine Fahrstunde von 90 Minuten zu absolvieren. Es gibt heute auch Mofas mit elektrische Antrieb. Oftmals werden solche Fahrzeuge auch im Baumarkt verkauft.
Motorroller und andere Kleinkrafträder bis 45 Stundenkilometer
Es gibt kleine und große Motorroller. Mit der Lizenz AM dürfen kleine Motorroller, die die alten Mofas weitgehend abgelöst haben, gefahren werden. Diese Motorroller sind so gebaut, dass sie die zulässigen Leistungen wie die Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern, den zulässigen Hubraum und andere Maße wie das auf 270 Kilo begrenzte Gewicht nicht überschreiten. Neuerdings werden auch Elektroroller angeboten. Motorroller sind bei Jugendlichen sehr beliebt, bequemer als Mofas und gelten als „hipp“. Hersteller bieten die Kleinkrafträder teilweise in besonders stylishen Editionen an. Diese Motorroller kommen teurer als Mofas und liegen zwischen 3.00 und 5.000 Euro. Immer beliebter werden die Motorroller mit vollelektrischem Antrieb. Motorroller werden beim Fachhandel gekauft.
Fahrzeuge mit drei und vier Rädern
Mit dieser Lizenz dürfen auch leichte dreirädrige Kleinkrafträder bis 45 Stundenkilometer, beispielsweise Minitrikes, gefahren werden. Auch leichte vierrädrige Fahrzeuge wie etwa Quads dürfen mit dieser Lizenz gefahren werden, wenn sie nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren können. Ein Leergewicht von 350 Kilogramm darf nicht überschritten werden. All diese Fahrzeuge dürfen auch mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden.
Modellversuch Führerscheinklasse AM schon mit 15
Ein Modellversuch in den Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern für die Klasse AM setzt seit 2019 das Mindestalter auf 15 Jahre herab. Dafür hat der Bundestag den Weg im Oktober 2019 freigemacht. Analog zur übrigen Regelung für die Klasse AM kann die theoretische Prüfung frühestens drei Monate, die praktische einen Monat vor dem 15. Geburtstag stattfinden. In diesen Bundesländern kann also im Augenblick der Führerschein AM schon mit 15 Jahren erworben werden. Die Fahrerlaubnis gilt bis zum 17. Geburtstag nur innerhalb des Bundeslandes, in dem sie erworben wurde. So soll die Mobilität für junge Leute besonders auf dem Land erhöht werden. Die bisherigen Erfahrungen sind positiv. In Sachsen wurde das Angebot von einer überraschend großen Anzahl von Jugendlichen angenommen, die dafür vom sächsischen Verkehrsminister gelobt wurden. Künftig können alle Bundesländer selbst entscheiden, ob sie die Regelung übernehmen.
Unterricht und Kosten für den Erwerb der Führerscheinklasse AM
Wer die Prüfbescheinigung für Mofas erwerben möchte, sollte mit etwa 150 bis 200 Euro rechnen. Erst nach Absolvierung des theoretischen Unterrichts wird der Fahrschüler zur praktischen Übungsstunde in der Fahrschule zugelassen. Dort werden Handlungen wie die Handhabung des Mofas, das Anfahren und Anhalten, das Fahren im Kreis, Geradeausfahren und Wenden, Abbremsen und Ausweichen geübt. In den genannten Kosten sind dann Prüfgebühren, Materialien, Unterricht und Kosten für die Bescheinigung enthalten. Beim „Rollerführerschein“ für Kleinkrafträder bis zu 45 Stundenkilometer sollte mit Kosten von etwa 500 bis 800 Euro für die Anmeldegebühr, die Übungsfahrt, das Übungsmaterial, den Sehtest, den Erste-Hilfe-Kurs, den Unterricht und die Prüfungsgebühren einrechnen.