Der Bundesrat hat der Reform der Straßenverkehrsordnung zugestimmt. Damit ändern sich auch die Strafen im Bußgeldkatalog. Allerdings ist die Zustimmung von zahlreichen Änderungen abhängig, die nun innerhalb kürzester Zeit umgesetzt werden sollen. Tempoverstöße werden im neuen Bußgeldkatalog härter als bisher bestraft, Radfahrer erhalten in der Stadt mehr Rechte.

Das sind die wichtigsten Änderungen im neuen Bußgeldkatalog

Der verbesserte Schutz der Radfahrer war dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Radfahren, die E-Scooter Nutzung oder zu Fuß in der Stadt unterwegs zu sein sollen sicherer werden, um die umweltfreundlichen Alternativen zum Auto damit zu unterstützen. War in der bisherigen StVO ein „ausreichender Seitenabstand“ vorgesehen, müssen Kraftfahrzeuge aller Art einen Mindestabstand von 15,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts einhalten. Beim Rechtsabbiegen müssen Lkws ab 3,5 Tonnen ihre Geschwindigkeit auf Schritttempo reduzieren. Eigene Fahrradzonen und Vorfahrtspfeile ergänzen die Sicherheit für Radfahrer. Wird ein Radfahrer nachweislich behindert, kann ein Bußgeld bis zu 70 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei fällig werden.

Im neuen Bußgeldkatalog werden die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen verschärft. Bisher wurde zu schnelles Fahren bis 20 km/h mit einem Verwarnungsgeld wegen eines geringfügigen Verkehrsverstoßes geahndet. Ein Bußgeld und einen Punkt gab bei Geschwindigkeiten ab 21 km/h innerorts und bis 40 km/h außerorts über dem Tempolimit für ein normales Verkehrsvergehen. Ab 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts wurde dieser grobe Pflichtverstoß mit einem Bußgeld, Fahrverbot und zwei Punkten bestraft.

Nach der neuen Straßenverordnung werden Überschreitungen der Geschwindigkeitsbeschränkung ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts mit einem Monat Fahrverbot bestraft. Ab 16 km/h zu schnell gibt es ein Bußgeld und einen Punkt. Neu ist auch, das PKW, Motorräder und Lkw dabei gleichbehandelt werden.

Für Parken auf Geh- und Radwegen oder in der zweiten Reihe gibt es im neuen Bußgeldkatalog ebenfalls ein höheres Bußgeld. Der zu zahlende Betrag für Falschparken wird in der Neufassung generell erhöht. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Rettungsgasse. Wer keine bildet oder die Einsatzfahrzeuge behindert, erhält ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Fahrer, die durch eine Rettungsgasse fahren, erhalten nach dem neuen Bußgeldkatalog zusätzlich zu den Punkten und dem Fahrverbot ein Bußgeld von mindestens 240 Euro,

Keyword: neuer Bußgeldkatalog