Der Motorradführerschein, der die Führung aller Krafträder erlaubt, ist die Klasse A. Wer diesen Führerschein besitzt, darf Krafträder aller Art fahren. Es gibt noch Unterklassen für leichtere Krafträder, mit deren Erwerb stufenweise in den Motorradführerschein eingestiegen wird.

Inhaltsverzeichnis

Motorradführerschein Klasse A1

Dieser Führerschein erlaubt das Führen von Krafträdern, deren Hubraum 125 Ccm nicht übersteigt und deren Motorleistung nicht über 11 KW liegt. Das Verhältnis von Leistung und Leergewicht darf hier nicht höher sein als 0,1 kw/Kilogramm. Es dürfen auch dreirädrige Fahrzeuge bis 15 kW geführt werden. Dieser Führerschein kann ab 16 Jahren erworben werden, nachdem die Fahrschule besucht und eine Prüfung abgelegt wurde. Bei den alten Führerscheinen dieser Klasse bestand für Fahrer unter 18 Jahren eine Begrenzung auf 80 Stundenkilometer Geschwindigkeit. Diese Begrenzung ist für nach dem 19.1.2013 erworbene Führerscheine A1 aufgehoben. Autofahrer, die ihren Führerschein vor dem 1.4.1980 erworben haben, dafür Krafträder der Klasse A1 ohne weitere Prüfungen fahren.

Motorradführerschein Klasse A2

Der Führerschein der Klasse A2 gilt für Maschinen zwischen 12 kW und 35 kW. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht darf 0,2 kW/Kilogramm nicht überschreiten. Dieser Führerschein kann ab 18 Jahren durch eine theoretische und praktische Fahrprüfung erlangt werden. Wer bereits seit mindestens 2 Jahren einen Führerschein der Klasse A1 besitzt, muss keine theoretische Prüfung mehr ablegen, wohl aber die praktische Prüfung mit Unterricht. Mit diesem Führerschein kann der Fahrer nach zwei weiteren Jahren ohne theoretische, aber mit praktischer Prüfung in die Königsklasse A einsteigen. Das Mindestalter für diesen Aufstieg liegt bei 24 Jahren. Auch Führerscheinbesitzer der alten Klasse 3, die die Fahrerlaubnis vor dem 1.4.1980 bekommen haben, dürfen den Führerschein A2 ohne theoretische Prüfung, aber mit praktischer Prüfung bei einer Fahrschule erlangen.

Motorradführerschein Klasse A

Der Motorradführerschein der Klasse A erlaubt das Führen aller Krafträder. Wer mit der Klasse A einsteigen möchte, muss mindestens 24 Jahre alt sein. Damit wird der besonderen Gefährlichkeit des Motorradfahrens Rechnung getragen. Wie beschrieben kann über die Führerscheine A1 und A2 stufenweise eingestiegen werden. Der Stufenübergang binnen Zweijahresfrist hat den Vorteil, dass dann keine theoretische Prüfung mehr absolviert werden muss. Heute gibt es in Deutschland etwa 16,7 Millionen Führerscheine für Krafträder insgesamt.

Mofa- und Rollerführerschein Klasse AM

Diesen Führerschein, der ab 16 Jahren erlangt werden kann, haben wir ausführlich unter „Mofaführerschein“ gesondert beschrieben.

Kosten für den Motorradführerschein

Wie immer auch in den Motorradführerschein eingestiegen wird, ob direkt in die Klasse A oder mit A1 oder A2, ist der Besuch einer Fahrschule notwendig. Es entstehen Kosten für die Anmeldung in der Fahrschule, für Übungsmaterialien, für den theoretischen Unterricht und den praktischen Unterricht. Für die Führerscheinprüfung und da Dokument fallen ebenfalls Kosten an. Teilweise variieren die Kosten in den Bundesländern. Sie liegen im Einstieg für einen Motorradführerschein etwa zwischen 1250 Euro und 1600 Euro.

Die Ausbildung für den Motorradführerschein in der Fahrschule

Meist fallen etwa 20 bis 30 praktische Fahrstunden an. Dabei werden das Anfahren an Steigungen, das Beschleunigen und das Bremsen, das Fahren in Schrittgeschwindigkeit, das Fahren im Kreis, Slalomfahren und das Anfahren geübt. Fahrten auf den Autobahnen, längere Überlandfahrten und Nachtfahrten gehören zur praktischen Ausbildung. Viele Fahrschulen führen mit ihren Schülern Übungsfahrten durch, in denen an Schwächen gearbeitet und so optimal auf die praktische Prüfung vorbereitet wird. Je nach Fähigkeiten kann der Erwerb des Motorradführerscheins zwischen 6 Wochen und 6 Monaten dauern. Bei der Auswahl der Fahrschule ist das persönliche Vertrauen zum Fahrlehrer besonders wichtig.

Die theoretische Ausbildung und Prüfung

Die Führerscheinprüfung wird in der deutschen Sprache abgelegt. Der theoretische Unterricht umfasst Grundformen des Verkehrsverhaltens, das Verhalten gegenüber Fußgängern, Fahrbahnverhältnisse, Dunkelheit, Geschwindigkeit, Überholen und besondere Verkehrssituationen. Zum Stoff gehören auch die Autobahn, Alkohol und Drogen, das Verhalten im Straßenverkehr, Vorfahrtsregeln, Verkehrszeichen, Umweltschutz und Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge. Auf dieser Grundlage wird in der theoretischen Prüfung ein Fragenkatalog präsentiert, der vom Bundesministerium für Verkehr im Benehmen mit den Landesbehörden im Bundesanzeiger bekannt gemacht wird. In der Prüfung müssen 30 Fragen mit 110 möglichen Punkten beantwortet werden. Nur 10 Fehlerpunkte sind zulässig, sonst ist die Prüfung nicht bestanden. Die Durchfallquote steigt in den letzten Jahren, sie liegt heute bei knapp 40 %. Die Fahrerlaubnisverordnung erlaubt auch die Absolvierung der theoretischen Prüfung in den folgenden Sprachen, falls eine entsprechende Fahrschule gefunden wird:

  • Englisch
  • Französisch
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Rumänisch
  • Kroatisch
  • Spanisch
  • Türkisch
  • Hocharabisch

Für Gehörlose sind Gebärdendolmetscher zugelassen.

Der Motorradführerschein auf Probe

Wie bei allen Führerscheinen mit Ausnahme der Klassen AM, L und T gilt auch beim Motorradführerschein, dass der Führerschein beim Ersterwerb zunächst für zwei Jahre auf Probe gegeben wird. Kommt es in diesen zwei Jahren zu schweren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert. Es werden dann Aufbauseminare in dafür zugelassenen Fahrschulen durch die Führerscheinbehörde verordnet. Kommt es zu Verstößen mit Alkohol oder Drogen, dann müssen spezielle psychologische Seminare besucht werden. Die Seminare sind immer mit Kosten verbunden.